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Da offenbar einige Gartenfreunde Probleme mit dem Verständnis der letzten Rechnung haben, geben wir nachstehend einige Erläuterungen - hoffentlich für alle verständliche und akzeptierbar - zu den in der Rechnung ausgewiesenen Schwundanteilen bei Strom und Wasser.

Der ermittelte Verbrauch lt. Zählerständen (bestätigt durch jeden einzelnen Grtfrd. auf dem Ableseformular) ist unstrittig, ebenso der Fixkostenanteil pro Parzelle, welcher nichts anderes als die anteilige Gesamtgrundgebühr ist.

Ein Problem haben manche Grtfrde. mit dem Schwundanteil.

Dies sind die Differenzen, die zwischen Hauptzähler und Summe der Unterzähler klaffen. Diese Differenzen werden in der Regel zu gleichen Teilen auf alle Gartenbesitzer bzw. aktiven Verbrauchsstellen verteilt, wobei diese Anteile teils grösser sind als der gemessene individuelle Verbrauch.

Die Ursachen können vielfältig sein:

(Quelle: Eichamt Leipzig)


Der Vorstand wird in Kürze zu dieser Problematik Festlegungen treffen und allen Vereinsmitgliedern/Pächtern in geeigneter Form bekanntgeben.


Ps.: Die Rechnungslegung für Strom- und Wasserverbrauch im Vorjahr erfolgte nach dem gleichen Schema, mit ähnlichen Werten bei den Schwundanteilen. Beschwerden oder Nachfragen gab es damals nicht …(?)


Hohenstein-Ernstthal, 26.05.2013


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Hinweise zur Strom- u. Wasserabrechnung